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08.03.1977

Bekannt gemacht am 21. Februar 2017
Schuldner:
Grubac
Vorname:
Nenad
Rennbahnweg 27/31/13
1220 Wien
Gebdat: 08.03.1977
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.02.2017
Anmeldungsfrist: 26.04.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 10.05.2017
um: 08.00 Uhr
Ort: Zi. 35, Erdgeschoss
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 10,3887 % in 84 gleich große monatliche Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 21. Februar 2017

Bekannt gemacht am 10. Mai 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 18 % in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten. Die erste Rate ist fällig am 15.6.2017, die weiteren 83 jeweils am 15. der Folgemonate. Die letzte Rate ist am 9.5.2024 fällig. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 10.05.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 09.05.2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Text:
Nach Abzug der Massekosten verbleibt für die Gläubiger kein zu verteilender Erlös.
Beschluss vom 10. Mai 2017

Bekannt gemacht am 30. Mai 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.05.2024
Beschluss vom 30. Mai 2017

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2017
Text:
Die Nachverteilung wird hinsichtlich eines nachträglich hervorkommenden Vermögens von EUR 2.393,28 (Rückkaufswert samt Gewinnanteil aus einer Lebensversicherung) eingeleitet.
Beschluss vom 14. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2018
Text:
Die Verteilungsquote des nachträglich hervorgekommenen Vermögen beträgt 4,56 %
aller festgestellten Forderungen.
Beschluss vom 9. Jänner 2018
Ausdruck vom: 27.04.2024 01:30:53 MESZ