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25.03.1971

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2017
Schuldner:
Drakula
Vorname:
Dusica
Angestellte
Starkenburggasse 6/6
1160 Wien
Gebdat: 25.03.1971
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 12.10.2017
Anmeldungsfrist: 27.12.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.01.2018
um: 08.45 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer 306A
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 9,2867 % ihrer Forderungen in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,1548 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 27. Dezember 2017
Text:
Die neue Adresse der Schuldnerin lautet: 1210 Wien, Überfuhrstraße 59 Haus 1
Beschluss vom 27. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2018
Text:
Die Insolvenztagsatzung wird infolge Bestreitung einer Forderung durch den Schuldner auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 16. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2018
Masseverwalter:
Mag. Andrea Eisner
Rechtsanwalt
Weyrgasse 8/7
1030 Wien
Tel.: 01/7120477, Fax: 01/712047712
E-Mail: office@ra-eisner.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 17. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 22. November 2018
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 22. November 2018

Bekannt gemacht am 18. Juni 2019
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2019
um: 09.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer 306A
Gläubigerversammlung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von gerundet 5,9535% in 5 Jahren in den letzten beiden Jahren fälligen gleichen Halbjahresraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. Juni 2019

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2019
Text:
Der verbesserte Zahlungsplan der Schuldnerin wurde nicht angenommen. Der Eventualantrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wurde seitens der Schuldnerin zurückgezogen. Infolge Vorliegens kostendeckenden Vermögens wird das Schuldenregulierungsverfahren vorerst fortgesetzt. Weiters bleibt die Insolvenzverwalterin vorerst für das offene Verfahren bestehen.
Beschluss vom 1. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 21. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 21.01.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer 306A
Gläubigerversammlung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung AMF 02.01.2020
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von gesamt 10 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Raten in der Höhe von je 1 %, die erste Rate fällig binnen 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes, die Folgeraten jeweils fällig binnen 12, 18, 24, 30, 36, 42, 48, 54, 60 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 21. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2020
Text:
Der angebotene Zahlungsplan der Schuldnerin wurde nicht angenommen.
Hinsichtlich des Antrages auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wurden Einleitungshindernisse gem. § 201 Abs 1 Z 2,3 IO geltend gemacht.
Beschluss vom 21. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 6. August 2020
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Text:
Der Antrag der Insolvenzgläubiger Schopf, Zens Rechtsanwälte GmbH, Esteplatz 5/5, 1030 Wien, Andrea Boja Zens, Karlweisgasse 25/1/7, 1180 Wien, B&G Consulting & Commerce GmbH, Mariahilferstraße 8/11, 1070 Wien, Willhaben internet service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101, 1030 Wien sowie Projekterrichtungsgesellschaft Paulusgasse GmbH, Winterleiten 22, 9463 Reichenfels, vom 21.01.2020 auf Abweisung des Antrages des Schuldners auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung wird abgewiesen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 06.08.2020 eingeleitet.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 6. August 2020

Bekannt gemacht am 7. September 2020
Text:
Gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 06.08.2020, womit das Abschöpfungsverfahren eingeleitet und der Antrag auf Abweisung des Antrages auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens abgewiesen wurde, wurde mit Schriftsatz vom 19.08.2020 ein Rekurs erhoben.
Beschluss vom 7. September 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2021
Text:
Dem Rekurs vom 19.08.2020 wurde nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig.
Beschluss vom 4. Juni 2021

Bekannt gemacht am 28. Juni 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 28. Juni 2021
Ausdruck vom: 08.05.2024 13:43:01 MESZ