BG Favoriten (011), Aktenzeichen 63 S 7/17b
Schuldenregulierungsverfahren
05.08.1991
Bekannt gemacht am 24. Februar 2017
- Schuldner:
- Ilendemli
- Vorname:
- Kemal
Laubeplatz 2/8
1100 Wien
Gebdat: 05.08.1991
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.02.2017
Anmeldungsfrist: 14.04.2017
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.04.2017
um: 08.00 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 104
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 8,68% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,14467%; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate; Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 24. Februar 2017
Bekannt gemacht am 28. April 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 50,00%. Die Zahlung erfolgt in 84 Teilquoten zu je 0,5952%. Die erste Teilquote ist am 20.05.2017 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Ende der Zahlungsfrist: 20.04.2024.
- Bestätigung:
- Der am 28.04.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. April 2017
Bekannt gemacht am 30. Mai 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.04.2024
Beschluss vom 30. Mai 2017
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2017
- Rechtskraft:
- Die Nichteröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 4. Oktober 2017
- Text:
- Die am 2.10.2017 erstellte Eintragung "Die Nichteröffnung des Schuldenregulierungsverfahren mangels Kostendeckung ist rechtskräftig" ist als gegenstandslos zu betrachten, da diese nicht das gegenständliche Insolvenzverfahren betrifft und somit irrtümlich erfasst wurde.
Beschluss vom 4. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 19. April 2021
- Text:
- Der wesentliche Inhalt des angenommenen Zahlungsplans wird dahingehend berichtigt, dass er wie folgt zu lauten hat:
"Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 11,79%. Die Zahlung erfolgt in 84 Teilquoten zu je 0,1404%. Die erste Teilquote ist am 15.05.2017 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Ende der Zahlungsfrist: 15.04.2024
Beschluss vom 19. April 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 15:30:23 MESZ