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17.04.1968

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2017
Schuldner:
DEBRECKY
Vorname:
Martin
Dresdner Straße 62/1/23
1200 Wien
Gebdat: 17.04.1968
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.12.2017
Anmeldungsfrist: 19.02.2018
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Die genannten Rechte erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht worden sind.
Tagsatzung:
Datum: 06.03.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Prüfungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Mit Beschluss vom 18.12.2017 wird die Zusammenrechnung der Bezüge des/der Schuldners/Schuldnerin gegenüber den Drittschuldnern AMS Wien und TAPP Gastro GmbH gem. § 205 IO i.V.m. § 292 Abs. 2 EO zustehenden Arbeitseinkommen angeordnet.
Beschluss vom 18. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 6. Februar 2018
Text:
Die am 6.3.2018 anberaumte Tagsatzung wird um folgende Punkte erweitert.
Tagsatzung:
Datum: 06.03.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 13,30 % in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des ZPLs fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 6. Februar 2018

Bekannt gemacht am 6. März 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 26,49 % zahlbar in 84 gleich hohen Quoten, die erste Rate ist fällig am 20.04.2018, die weiteren Quoten sind fällig jeweils am 20. der Folgemonate, die letzte Rate ist somit fällig am 05.03.2025. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 06.03.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Text:
Nach Abzug der Massekosten verbleibt für die Gläubiger kein zu verteilender Erlös.
Beschluss vom 6. März 2018

Bekannt gemacht am 23. März 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2025
Beschluss vom 23. März 2018

Bekannt gemacht am 14. August 2019
Text:
Die Nachtragsverteilung gem. § 138 Abs. 2 IO wird eingeleitet.
Beschluss vom 14. August 2019

Bekannt gemacht am 2. September 2019
Text:
Die Verteilungsquote des nachträglich hervorgekommenen Vermögen beträgt 2% aller festgestellten Forderungen.
Beschluss vom 2. September 2019
Ausdruck vom: 29.03.2024 14:29:07 MEZ