BG Innere Stadt Wien (001), Aktenzeichen 68 S 20/08h
Schuldenregulierungsverfahren
18.01.1956
Bekannt gemacht am 5. Juni 2008
- Schuldner:
- Mert
- Vorname:
- Kerim
Hilfsarbeiter, dzt. Pensionsvorschuss
Diehlgasse 29/32
1050 Wien
Gebdat: 18.01.1956
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 05.06.2008
Anmeldungsfrist: 11.08.2008
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 25.08.2008
um: 09.30 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 421
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 % ihrer Forderungen innerhalb von sieben Jahren ab Annahme des Zahlungsplans; in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,119 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 5. Juni 2008
Bekannt gemacht am 25. August 2008
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.08.2008 eingeleitet.
Beschluss vom 25. August 2008
Bekannt gemacht am 22. September 2008
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 22. September 2008
Bekannt gemacht am 30. November 2015
- Text:
- Auf Antrag des Schuldners wird das mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien
vom 25.8.2008 zu 68 S 20/08 h eingeleitete Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 4 IO
um weitere 2 Jahre verlängert.
Treuhänder bleibt der mit dem oben genannten Beschluss bestellte
Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7.
Beschluss vom 27. November 2015
Bekannt gemacht am 10. Jänner 2018
- Text:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet.
Die Restschuldbefreiung nach § 280 IO wird erteilt.
Beschluss vom 10. Jänner 2018
Ausdruck vom: 20.04.2024 13:02:54 MESZ