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28.08.1968

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2017
Schuldner:
Bratanovic
Vorname:
Vicko
Diehlgasse 35/1
1050 Wien
Gebdat: 28.08.1968
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 01.12.2017
Anmeldungsfrist: 31.01.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 14.02.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 430
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 6,9691% in 84 glgr Teilquoten zu je 0,0830%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Mo ab Annahme des Zahlungsplanes fällig die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15 der Folgemonate.
Schlussrechnungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 1. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 21. Juni 2018
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31
Text:
Allfällige Klagseinbringung hinsichtl Bestrittenen Forderungen Post Nr 5 und 6
Beschluss vom 21. Juni 2018

Bekannt gemacht am 21. August 2018
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 21. August 2018

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 08.04.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 430
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 8,4316% ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes und zwar wie folgt: 10 halbjährl. Teilquoten zu je 0,84316%
Beschluss vom 30. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 8. April 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 18% zahlbar in 84 Teilquoten zu je o,2143%. die erste Teilquote ist fällig am 15.5.2019, die weiteren am 15. der Folgemonate, die letzte am 7.4.2026.

Bestätigung:
Der am 08.04.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. April 2019

Bekannt gemacht am 3. Mai 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.04.2026
Beschluss vom 3. Mai 2019

Bekannt gemacht am 23. Juni 2022
Text:
Der mit Beschluss des BG Innere Stadt wien vom 8.4.2019, 64 S 46/17s-34 bestätigte Zahlungsplan wird gem § 196 (2) IO iVm § 158 (2) IO für nichtig erklärt
Beschluss vom 22. Juni 2022
Ausdruck vom: 16.04.2024 17:37:33 MESZ