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09.11.1974

Bekannt gemacht am 10. März 2017
Schuldner:
Khosa
Vorname:
Varinder Singh
Kraftfahrer
Lautensackgasse 45/4
1140 Wien
Gebdat: 09.11.1974
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 10.03.2017
Anmeldungsfrist: 02.05.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 17.05.2017
um: 09.30 Uhr
Ort: 1150 Wien, Gasgasse 1-7, Zimmer B310, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 10. März 2017

Bekannt gemacht am 17. Mai 2017
Masseverwalter:
Mag. Horst WINKELMAYR Rechtsanwalt
Porzellangasse 22A/7
1090 Wien
Tel.: 532 47 77
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Tagsatzung vom 17.Mai 2017 wird auf unbestimmte Zeit erstreckt, eine Verständigung der Gläubiger unterbleibt.
Beschluss vom 17. Mai 2017

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2017
Text:
Beschluss

Für den 14.12.2017 um 10:30 Uhr Zimmer B310, 3.Stock, Gebäude B,
wird bei diesem Gericht, eine Tagsatzung anberaumt.

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 13. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2017
Text:
Die Tagsatzung vom 14.Dezember 2017 zur Abstimmung über den Zahlungplan über die Einleitung des Abschöpfungsverfaherens
Schlussrechnungstagsatzung
wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. Eeine Verständigung der Gläubogher unterbleibt.
Beschluss vom 14. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 9. Februar 2018
Tagsatzung:
Datum: 16.05.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: 1150 Wien, Gasgasse 1-7, Zimmer B310, 3. Stock
Für den 16.05.2018 um 09:00 Uhr Zimmer B310, 3.Stock, Gebäude B,
wird beim Bezirksgericht Fünfhaus eine Tagsatzung anberaumt.

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. Februar 2018

Bekannt gemacht am 16. Mai 2018
Tagsatzung:
Datum: 21.06.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. B 310, 3. Stock, Gebäude B
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage
Beschluss vom 16. Mai 2018

Bekannt gemacht am 21. Juni 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
-
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.06.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 21. Juni 2018

Bekannt gemacht am 9. Juli 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 9. Juli 2018

Bekannt gemacht am 10. Juli 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 10. Juli 2023

Bekannt gemacht am 1. August 2023
Text:
Der Beschluss vom 10.07.2023 ist in Rechtskraft erwachsen.
Beschluss vom 1. August 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 06:37:44 MEZ