BG Fünfhaus (013), Aktenzeichen 18 S 5/17h
Schuldenregulierungsverfahren
09.11.1974
Bekannt gemacht am 10. März 2017
- Schuldner:
- Khosa
- Vorname:
- Varinder Singh
Kraftfahrer
Lautensackgasse 45/4
1140 Wien
Gebdat: 09.11.1974
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 10.03.2017
Anmeldungsfrist: 02.05.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.05.2017
um: 09.30 Uhr
Ort: 1150 Wien, Gasgasse 1-7, Zimmer B310, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 10. März 2017
Bekannt gemacht am 17. Mai 2017
- Masseverwalter:
- Mag. Horst WINKELMAYR Rechtsanwalt
Porzellangasse 22A/7
1090 Wien
Tel.: 532 47 77
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Tagsatzung vom 17.Mai 2017 wird auf unbestimmte Zeit erstreckt, eine Verständigung der Gläubiger unterbleibt.
Beschluss vom 17. Mai 2017
Bekannt gemacht am 13. Oktober 2017
- Text:
- Beschluss
Für den 14.12.2017 um 10:30 Uhr Zimmer B310, 3.Stock, Gebäude B,
wird bei diesem Gericht, eine Tagsatzung anberaumt.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 13. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 14. Dezember 2017
- Text:
- Die Tagsatzung vom 14.Dezember 2017 zur Abstimmung über den Zahlungplan über die Einleitung des Abschöpfungsverfaherens
Schlussrechnungstagsatzung
wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. Eeine Verständigung der Gläubogher unterbleibt.
Beschluss vom 14. Dezember 2017
Bekannt gemacht am 9. Februar 2018
- Tagsatzung:
- Datum: 16.05.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: 1150 Wien, Gasgasse 1-7, Zimmer B310, 3. Stock
Für den 16.05.2018 um 09:00 Uhr Zimmer B310, 3.Stock, Gebäude B,
wird beim Bezirksgericht Fünfhaus eine Tagsatzung anberaumt.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. Februar 2018
Bekannt gemacht am 16. Mai 2018
- Tagsatzung:
- Datum: 21.06.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. B 310, 3. Stock, Gebäude B
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,1706% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0973%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 20 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage
Beschluss vom 16. Mai 2018
Bekannt gemacht am 21. Juni 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
-
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.06.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 21. Juni 2018
Bekannt gemacht am 9. Juli 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 9. Juli 2018
Bekannt gemacht am 10. Juli 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 10. Juli 2023
Bekannt gemacht am 1. August 2023
- Text:
- Der Beschluss vom 10.07.2023 ist in Rechtskraft erwachsen.
Beschluss vom 1. August 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 06:37:44 MEZ