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17.12.1982

Bekannt gemacht am 15. Juni 2007
Schuldner:
Algan
Vorname:
Sevgi
Schülerin (Krankenpflege)
Vorgartenstr. 209/5
1020 Wien
Gebdat: 17.12.1982
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 15.06.2007
Anmeldungsfrist: 10.10.2007
Tagsatzung:
Datum: 24.10.2007
um: 09.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 218
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 8,96 %, in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten;
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 15. Juni 2007

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2007
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Mag. Petra DIWOK Rechtsanwalt
.
Landstraßer Hauptstraße 34
1030 Wien
Tel.: 713 80 57, 713 80 58
wird zum Treuhänder bestellt.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.10.2007 eingeleitet.
Beschluss vom 25. Oktober 2007

Bekannt gemacht am 20. November 2007
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 20. November 2007

Bekannt gemacht am 2. Juni 2015
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird ausgesetzt bis: 01.10.2017
Beschluss vom 1. Juni 2015

Bekannt gemacht am 29. Juni 2015
Text:
Der Beschluss vom 1.6.2015 (ON 48) - in dem das Abschöpfungsverfahren für beendet erklärt wird - ist mit 25.6.2015
rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Juni 2015

Bekannt gemacht am 30. August 2017
Text:
Die Schludnerin Sevgi Piskin (ehem. Algan) wird von den im Konkurs- und Abschöpfungsverfahrens nicht erfüllt, von den Verbindlichkeiten gegenüber den Konkursgläubigern befreit (Restschuldbefreiung).
Beschluss vom 29. August 2017

Bekannt gemacht am 22. September 2017
Text:
Der Beschluss vom 29.8.2017 - ON 50 bzgl. Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und Erteilung der
Restschuldbefreiung ist mit 22.9.2017 rechtskräftig.
Beschluss vom 22. September 2017
Ausdruck vom: 26.04.2024 10:53:57 MESZ