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20.03.1964

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2018
Schuldner:
FRIES
Vorname:
Deme
Pöchlarnstraße 2/9
1200 Wien
Gebdat: 20.03.1964
Dem alias Deme
früherer Name vor der 1. Ehe ALIJA
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 04.01.2018
Anmeldungsfrist: 18.04.2018
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen.
Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Die genannten Rechte erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht worden sind.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 03.05.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
allgemeine Prüfungstagsatzung - Die Gläubiger werden aufgefordert, die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung mitzubringen;
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 3,31 %,
in 70 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 4. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 3. Mai 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 8,24 %, zahlbar in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,0981 %, die erste Teilquote ist am 15.06.2018, die weiteren 83 Teilquoten sind jeweils am 15. der Folgemonate und die letzte Teilquote ist am 02.05.2025 fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 03.05.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 3. Mai 2018

Bekannt gemacht am 24. Mai 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.05.2025
Beschluss vom 24. Mai 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 20:33:51 MESZ