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19.09.1948

Bekannt gemacht am 29. Dezember 2017
Schuldner:
Bogner
Vorname:
Bernat
Khekgasse 23/4
1230 Wien
Gebdat: 19.09.1948
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 29.12.2017
Anmeldungsfrist: 01.03.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 8/EG.
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung: Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 0 % der Insolvenzforderungen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Text:
Der Schuldner ist über sein Girokonto bei der BANK AUSTRIA in Bezug auf seine Pensionseinkommen von 1. PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT, 2. Udbetaling Danmark (DK) und 3. Rentenservice (D) bis auf weiteres frei verfügungsberechtigt.
Beschluss vom 29. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 16. März 2018
Beteiligter:
Gruppe 94 - Treuhandschaften und Beratung bei Schulden
TREUHÄNDER
Lambrechtgasse 15/3
1040 Wien
Tel.: 01/581 21 71, Fax: 01/581 16 37
E-Mail: treuhand-gruppe94@aon.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.03.2018 eingeleitet.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 16. März 2018

Bekannt gemacht am 10. April 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
BEISATZ: Das Abschöpfungsverfahren beginnt am 10. April 2018 zu laufen und endet mit Erlöschen der Abtretungserklärung nach Ablauf von 5 Jahren am 9. April 2023.
Beschluss vom 10. April 2018

Bekannt gemacht am 2. Mai 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 2. Mai 2023

Bekannt gemacht am 5. Juni 2023
Text:
Der Beschluss womit das Abschöpfungsverfahren beendet wurde und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 5. Juni 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 11:16:30 MEZ