BG Döbling (015), Aktenzeichen 41 S 45/17s
Schuldenregulierungsverfahren
02.03.1959
Bekannt gemacht am 6. Juni 2017
- Schuldner:
- Gollner
- Vorname:
- Kurt
Gastgewerbe
Staudgasse 18/13
1180 Wien
Gebdat: 02.03.1959
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 06.06.2017
Anmeldungsfrist: 17.08.2017
- Tagsatzung:
- Datum: 07.09.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 312, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 6. Juni 2017
Bekannt gemacht am 18. September 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 19.10.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 312, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 10 % zahlbar in 7 gleich großen Raten
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. September 2017
Bekannt gemacht am 19. Oktober 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 16.11.2017
um: 08.30 Uhr
Ort: Zi. 312, 3. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 10 % zahlbar in 7 gleich großen Raten
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 19. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 17. November 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10 %. Die erste Rate in Höhe von 1,432 % wird binnen 14 Tagen ab Annahme des Zahlungsplans bezahlt, die weiteren 12 Halbjahresraten zu je 0,714 % sind fällig jeweils am 10.5. und 10.11. der Folgejahre beginnend mit 2018. Die letzte Quote ist somit fällig am 10.11.2023. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 16.11.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 16. November 2017
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.11.2023
Beschluss vom 22. Dezember 2017
Bekannt gemacht am 12. Juni 2019
- Text:
- Der Zahlungsplan ist nichtig (§ 196 Abs. 2 IO).
Beschluss vom 11. Juni 2019
Ausdruck vom: 27.04.2024 01:23:45 MESZ