zur Navigation
17.10.1977

Bekannt gemacht am 26. März 2015
Schuldner:
Dobric
Vorname:
Mira
Quellenstraße 141/11
1100 Wien
Gebdat: 17.10.1977
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 25.03.2015
Anmeldungsfrist: 15.05.2015
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 29.05.2015
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 104, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,1862 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,1213 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 25. März 2015

Bekannt gemacht am 23. Juni 2016
Tagsatzung:
Datum: 23.09.2016
um: 10.30 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 104
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,1862 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,1213 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 23. Juni 2016

Bekannt gemacht am 23. September 2016
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 35,63% der Forderungen in 84 gleichgroßen Teilquoten; 1. Quote bis 15.10.2016, die weiteren Quoten jeweils monatlich bis zum 15. des Monats; letzte Quote ist am 15.09.2023 fällig. Die Nachfrist beträgt 14 Tage (bei sonstigem quotenmäßigen Wiederaufleben der Forderungen)

Bestätigung:
Der am 23.09.2016 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. September 2016

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2016
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.09.2023
Beschluss vom 27. Oktober 2016

Bekannt gemacht am 12. September 2017
Text:
Da die Massekosten trotz Gewährung einer Nachfrist nicht bezahlt wurden, ist die Nichtigkeit des Zahlungsplanes gem. § 198 IO eingetreten.
Beschluss vom 11. September 2017
Ausdruck vom: 25.04.2024 11:08:13 MESZ