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20.10.1963

Bekannt gemacht am 24. November 2017
Schuldner:
Radosavljevic
Vorname:
Ivan
Dietrichgasse 43/4
1030 Wien
Gebdat: 20.10.1963
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.11.2017
Anmeldungsfrist: 21.02.2018
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31-0, Fax: 5132231-1
E-Mail: www.der-rechtsanwalt.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 21.03.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 432
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 24. November 2017

Bekannt gemacht am 20. Februar 2018
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Der Insolvenzverwalter zeigt daher im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Ivan RADOSAVLJEVIC, geb. 20.10.1963, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 124a IO an.
Beschluss vom 20. Februar 2018

Bekannt gemacht am 19. April 2018
Tagsatzung:
Datum: 11.07.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 432
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 4,14 % zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 10 halbjährliche Teilquoten zu je 0,414 %, wobei die erste Teilquote 6 Monate ab Annahme des Zahlungsplans fällig wird, die weiteren Teilquoten jeweils halbjährlich danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 19. April 2018

Bekannt gemacht am 11. Juli 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.07.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 11. Juli 2018

Bekannt gemacht am 2. August 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 2. August 2018

Bekannt gemacht am 27. Juli 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 26. Juli 2023

Bekannt gemacht am 17. August 2023
Text:
Der Beschluss vom 26.7.2023, ONr. 53, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. August 2023
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:48:19 MESZ