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26.12.1970

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2015
Schuldner:
Doroudian
Vorname:
Afshin
Unselbständig erwerbstätig
Severingasse 5/2-4
1090 Wien
Gebdat: 26.12.1970
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 15.12.2015
Anmeldungsfrist: 11.03.2016
Masseverwalter:
Dr. Karl Schirl
Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: +4315132231, Fax: +43151322311
E-Mail: office@der-rechtsanwalt.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 11.03.2016
um: 11.30 Uhr
Ort: BG Josefstadt, Florianig.8, Zi. 410, 4. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. Dezember 2015

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2016
Text:
Es wird berichtigt, dass die Anmeldefrist am 26.2.2016 endet!
Beschluss vom 20. Jänner 2016

Bekannt gemacht am 15. März 2016
Tagsatzung:
Datum: 24.06.2016
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 410, 4.Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 6,91 % ihrer Forderungen innerhalb von 7 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, und zwar wie folgt:

. 1 halbjährliche Teilquote zu je 0,79 % fällig binnen 30 Monaten ab annahme des Zahlungsplans;
. Weitere 9 halbjährliche Teilquoten zu je 0,68 % werden jeweils halbjährlich danach zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist - 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. März 2016

Bekannt gemacht am 9. Juni 2016
Text:
In Ergänzung des Gegenstandes dieser Tagsatzung findet auch die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldungsfrist bei Gericht eingelangten Forderungsanmeldungen statt.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juni 2016

Bekannt gemacht am 24. Juni 2016
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 12 % der Forderungen innerhalb von 7 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, und zwar wie folgt:
-) erste halbjährliche Teilquote zu je 0,8571 %, fällig 30.12.2016, die weiteren Halbjahresraten werden jeweils halbjährlich zum 30.6. und 30.12. des jeweiligen Jahres fällig; Nachfrist bei Zahlungsverzug: 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 24.06.2016 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. Juni 2016

Bekannt gemacht am 20. Juli 2016
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.06.2023
Beschluss vom 20. Juli 2016

Bekannt gemacht am 22. Februar 2018
Text:
Der am 24.06.2016 angenommene Zahlungsplan wird gemäß § 196 Abs 2 IO für NICHTIG erklärt.
Beschluss vom 22. Februar 2018

Bekannt gemacht am 6. April 2018
Text:
Der Beschluss vom 22.02.2018 (Nichtigkeit des Zahlungsplans) ist rechtskräftig.
Beschluss vom 6. April 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:37:42 MESZ