BG Fünfhaus (013), Aktenzeichen 18 S 66/16b
Schuldenregulierungsverfahren
30.09.1961
Bekannt gemacht am 22. November 2016
- Schuldner:
- Micanovic
- Vorname:
- Novak
Meiselstraße 67-69/10/2
1140 Wien
Gebdat: 30.09.1961
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 22.11.2016
Anmeldungsfrist: 16.01.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonst. Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gem. § 5 Abs. 4 KO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 02.02.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer B 310, 3. Stock, Gebäude B
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 22. November 2016
Bekannt gemacht am 2. Februar 2017
- Text:
- Die Tagsatzung von 2.2.2017 zur Abstimmung über den Zahlungsplan über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens
Schlussrechnungstagsatzung
wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. Eine Verständigung der Gläubiger unterbleibt.
Beschluss vom 2. Februar 2017
Bekannt gemacht am 3. Mai 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 07.06.2017
um: 09.30 Uhr
Ort: 1150 Wien, Gasgasse 1-7, Zimmer B310, 3. Stock
Für den 07.06.2017 um 09:30 Uhr, Zimmer B 310, 3.Stock, Gebäude B, wird bei diesem Gericht, eine Tagsatzung anberaumt.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 10,7286% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,1277%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 3. Mai 2017
Bekannt gemacht am 7. Juni 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Beschluss vom 7. Juni 2017
Bekannt gemacht am 12. September 2017
- Bestätigung:
- Dem am 07.06.2017 angenommenen Zahlungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 12. September 2017
Bekannt gemacht am 12. März 2018
- Aufhebung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 12. März 2018
Ausdruck vom: 27.04.2024 02:57:50 MESZ