BG Fünfhaus (013), Aktenzeichen 17 S 35/17p
Schuldenregulierungsverfahren
10.06.1964
Bekannt gemacht am 5. Dezember 2017
- Schuldner:
- Hackl
- Vorname:
- Gerhard
Ölweingasse 36/40
1150 Wien
Gebdat: 10.06.1964
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 05.12.2017
Anmeldungsfrist: 24.01.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.02.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer B 302, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 0,0019 % ihrer Forderungen, zahlbar monatlich in 84 Teilquoten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. Dezember 2017
Bekannt gemacht am 7. Februar 2018
- Text:
- Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 7. Februar 2018
Bekannt gemacht am 2. März 2018
- Tagsatzung:
- Datum: 28.03.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. B 302, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 0,0019 % ihrer Forderungen, zahlbar monatlich in 84 Teilquoten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 2. März 2018
Bekannt gemacht am 28. März 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 28.03.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 28. März 2018
Bekannt gemacht am 6. April 2018
- Text:
- Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner Wiener Gebietskrankenkasse und Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
zustehenden Forderungen werden zusammengerechnet.
Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:
Wiener Gebietskrankenkasse, im Ausmaß von 52 %
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, im Ausmaß von 48 %
Beschluss vom 6. April 2018
Bekannt gemacht am 16. April 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 16. April 2018
Bekannt gemacht am 12. Juli 2018
- Text:
- Der Schlussverteilungsentwurf liegt vor: Verteilungsquote: 2,926667%.
Beschluss vom 12. Juli 2018
Bekannt gemacht am 3. August 2018
- Text:
- Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Entwurf.
Beschluss vom 3. August 2018
Bekannt gemacht am 8. Mai 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 8. Mai 2023
Bekannt gemacht am 24. Mai 2023
- Text:
- Die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Mai 2023
Ausdruck vom: 20.04.2024 10:34:50 MESZ