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20.04.1969

Bekannt gemacht am 23. März 2009
Schuldner:
ASLAN
Vorname:
Bekir
Ang.
Rinnböckstr. 17/29
1110 Wien
Gebdat: 20.04.1969
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.03.2009
Anmeldungsfrist: 03.07.2009
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 03.08.2009
um: 09.30 Uhr
Ort: 4.OG. Zimmer 414
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen in Form eines Einmalerlags von 5 % der Konkursforderung binnen 4 Wochen ab Annahme des Zahlungsplans. Die restlichen 5 % werden in 45 gleichbleibenden Teilquoten beginnend mit dem Monatsersten der Folgemonate der Bezahlung des Einmalerlags bezahlt; die weiteren Raten am jeweils Ersten der nachfolgenden Monate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. März 2009

Bekannt gemacht am 30. März 2009
Verlegung:
Die für den 03.08.2009 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.08.2009
um: 09.30 Uhr
Ort: 4.OG. Zimmer 414

Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. März 2009

Bekannt gemacht am 14. Juli 2009
Verlegung:
Die für den 17.08.2009 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.11.2009
um: 11.00 Uhr
Ort: 4.OG. Zimmer 414

Die für den 17.08.2009 anberaumte Tagsatzung wird wegen Verhinderung des Schuldner infolge einer dringenden Operation auf den 23.11.2009 verlegt.
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Juli 2009

Bekannt gemacht am 23. November 2009
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 23.11.2009 eingeleitet.
Beschluss vom 23. November 2009

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2009
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 21. Dezember 2009

Bekannt gemacht am 3. April 2017
Text:
1. Der Antrag des Schuldners auf Beendigung des Abschöpfungsverfahrens nach Billigkeit gemäß § 213 Abs 2 IO wird abgewiesen.
2. Auf Antrag des Schuldners wird das mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 23.11.2009, 71 S 15/09x eingeleitete Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 3 IO für beendet erklärt und der Schuldner wird von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzgläubigerin befreit.
Beschluss vom 31. März 2017

Bekannt gemacht am 1. August 2017
Text:
Der Beschluss vom 31.3.2017 betreffend die Restschuldbefreiung wurde aufgehoben.
Beschluss vom 31. Juli 2017

Bekannt gemacht am 7. September 2017
Text:
1) Das Abschöpfungsverfahren wird um drei Jahre, somit bis zum 23.11.2019, verlängert. Der Schuldner hat für diesen Zeitraum eine Erklärung nach § 199 Abs 2 KO abgegeben.

2) Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung bleibt vorbehalten.
Beschluss vom 7. September 2017

Bekannt gemacht am 9. Juli 2019
Text:
Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 9. Juli 2019
Ausdruck vom: 19.04.2024 10:17:41 MESZ