BG Josefstadt (028), Aktenzeichen 12 S 26/17x
Schuldenregulierungsverfahren
28.02.1996
Bekannt gemacht am 30. Oktober 2017
- Schuldner:
- Milosevic
- Vorname:
- Marina
Kenyongasse 5/1
1070 Wien
Gebdat: 28.02.1996
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 30.10.2017
Anmeldungsfrist: 29.12.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 12.01.2018
um: 09.45 Uhr
Ort: 4.Stock, Zimmer 410
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 13,65 % in 14 Halbjahresraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 41,15% der Forderungen in 14 gleichgroßen Halbjahresquoten; 1. Quote bis 15.06.2018, die weiteren Quoten jeweils halbjährlich zum 15. des jeweiligen Monats, d.h. 15.12., 15.06. des jeweiligen Jahres; letzte Quote ist am 15.12.2024 fällig.
- Bestätigung:
- Der am 12.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 22. Februar 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.12.2024
Beschluss vom 22. Februar 2018
Bekannt gemacht am 4. Jänner 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 07.02.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: 4.Stock, Zimmer 410
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 25,6 % der Forderungen in 14 gleich großen halbjährlichen Quoten ab Annahme der Änderung des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Text:
- Der Antrag der Schuldnerin auf Änderung des Zahlungsplans ist zulässig ( § 198 IO ) .
Beschluss vom 4. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 13. Februar 2019
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.02.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 13. Februar 2019
Bekannt gemacht am 5. März 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 5. März 2019
Bekannt gemacht am 25. Februar 2022
- Text:
- Die Zusammenrechnung der Bezüge des Schuldners wird gemäß § 205 IO iVm § 292 Abs 2 EO mit Beschluss vom 25.02.2022 angeordnet.
Beschluss vom 25. Februar 2022
Bekannt gemacht am 31. August 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 31. August 2023
Bekannt gemacht am 19. September 2023
- Text:
- Der Beschluss vom 31.08.2023 (Beendigung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung) ist rechtskräftig
Beschluss vom 19. September 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:52:52 MESZ