zur Navigation
28.02.1996

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2017
Schuldner:
Milosevic
Vorname:
Marina
Kenyongasse 5/1
1070 Wien
Gebdat: 28.02.1996
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 30.10.2017
Anmeldungsfrist: 29.12.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2018
um: 09.45 Uhr
Ort: 4.Stock, Zimmer 410
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 13,65 % in 14 Halbjahresraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 41,15% der Forderungen in 14 gleichgroßen Halbjahresquoten; 1. Quote bis 15.06.2018, die weiteren Quoten jeweils halbjährlich zum 15. des jeweiligen Monats, d.h. 15.12., 15.06. des jeweiligen Jahres; letzte Quote ist am 15.12.2024 fällig.

Bestätigung:
Der am 12.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 22. Februar 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.12.2024
Beschluss vom 22. Februar 2018

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 07.02.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: 4.Stock, Zimmer 410
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 25,6 % der Forderungen in 14 gleich großen halbjährlichen Quoten ab Annahme der Änderung des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Der Antrag der Schuldnerin auf Änderung des Zahlungsplans ist zulässig ( § 198 IO ) .
Beschluss vom 4. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 13. Februar 2019
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.02.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 13. Februar 2019

Bekannt gemacht am 5. März 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 5. März 2019

Bekannt gemacht am 25. Februar 2022
Text:
Die Zusammenrechnung der Bezüge des Schuldners wird gemäß § 205 IO iVm § 292 Abs 2 EO mit Beschluss vom 25.02.2022 angeordnet.
Beschluss vom 25. Februar 2022

Bekannt gemacht am 31. August 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 31. August 2023

Bekannt gemacht am 19. September 2023
Text:
Der Beschluss vom 31.08.2023 (Beendigung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung) ist rechtskräftig
Beschluss vom 19. September 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:52:52 MESZ