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20.02.1966

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2018
Schuldner:
Gamperl
Vorname:
Michaela
Rennbahnweg 27/30/9
1220 Wien
Gebdat: 20.02.1966
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 09.01.2018
Anmeldungsfrist: 21.03.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1220 Wien, Rennbahnweg 27/30/9
werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 04.04.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: Zi. 35, Erdgeschoss
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote
von 42,60 % in 70 gleich große monatliche Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat/en
ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.

Nachfrist 14 Tage

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 9. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 4. April 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 100 %, wobei eine Quote in Höhe von 13,958 % aufgrund des Verwertungserlöses an die Gläubiger vom Gericht zu verteilen ist. Die restliche Quote von 86,042 % wird in 72 gleich großen monatlichen Teilquoten bezahlt. Die erste Rate ist fällig am 5.5.2018, die weiteren 71 jeweils am 5. der Folgemonate. Die letzte Rate ist am 5.4.2024 fällig. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 04.04.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 05.04.2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 4. April 2018

Bekannt gemacht am 20. April 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.04.2024
Text:
Die Verteilung der Masse erfolgt gemäß Tagsatzungsprotokoll vom 4.4.2018 und beträgt 13,958%.
Beschluss vom 20. April 2018
Ausdruck vom: 19.04.2024 02:46:45 MESZ