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26.01.1982

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2018
Schuldner:
Boc
Vorname:
Cunica
Josef-Österreicher-Gasse 20-22/2/8
1230 Wien
Gebdat: 26.01.1982
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 09.01.2018
Anmeldungsfrist: 29.03.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 12.04.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 8/EG.
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung: Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 9. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 13. April 2018
Text:
Die Zahlungsplantagsatzung wird erstreckt auf:
Tagsatzung:
Datum: 21.06.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 8/EG.
Die Schuldnerin hat am 11.04.2018 folgenden Zahlungsplan vorgelegt:
60 Teilquoten zu je 0,02533 %
Beschluss vom 13. April 2018

Bekannt gemacht am 22. Juni 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 22.06.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 22. Juni 2018

Bekannt gemacht am 26. Juli 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Das Abschöpfungsverfahren endet nach Ablauf der Wirksamkeit der fünfjährigen Abtretungserklärung voraussichtlich am 25.7.2023.
Beschluss vom 26. Juli 2018

Bekannt gemacht am 24. Februar 2021
Text:
Das Gericht beabsichtigt die vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Die Schuldnerin wird neuerlich und letztmalig aufgefordert, binnen 4 Wochen Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Anstrengungen sie 2020 (ab 02/2020) unternommen hat, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um pfändbares Einkommen für die Gläubiger im Abschöpfungsverfahren zu erwirtschaften.
Weitere Zustellungen erfolgen nur mehr in der Ediktsdatei. (www.edikte.justiz.gv.at)
Beschluss vom 24. Februar 2021

Bekannt gemacht am 18. Februar 2022
Text:
Die Schuldnerin wird aufgefordert, binnen 4 Wochen Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Anstrengungen sie ab 01.01.2021 unternommen hat, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um pfändbares Einkommen für die Gläubiger im Abschöpfungsverfahren zu erwirtschaften.

Unterbleibt die Auskunft oder werden keine bzw. keine ausreichenden Gründe vorgebracht, wird das Abschöpfungsverfahren von Amts wegen ohne Erteilung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht vorzeitig eingestellt (§ 201a Absatz 2 Insolvenzordnung).

Da die Schuldnerin seit 23.07.2021 in Österreich keine aufrechte Meldeadresse mehr hat, erfolgt die Veröffentlichung dieses Beschlusses in der Ediktsdatei.
Beschluss vom 18. Februar 2022

Bekannt gemacht am 14. Juli 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 14. Juli 2023

Bekannt gemacht am 23. August 2023
Text:
Der Beschluss womit das Abschöpfungsverfahren beendet wurde und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig
Beschluss vom 22. August 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 23:36:59 MESZ