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28.07.1978

Bekannt gemacht am 24. April 2017
Schuldner:
Nuredini
Vorname:
Bekjir
arbeitslos
Beingase 22/4-5
1150 Wien
Gebdat: 28.07.1978
auch Bekir oder Becir
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.04.2017
Anmeldungsfrist: 20.06.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonst. Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gem. § 5 Abs. 4 KO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 06.07.2017
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer B313, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 7,4051% ihrer Forderung, zahlbar in 84 Teilquoten zu je 0,0882%. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage. Der Schuldner/die Schuldnerin hat 3 Unterhaltspflicht/en angegeben und bietet den Gläubigern monatlich EUR 120,-- an Zahlung an.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. April 2017

Bekannt gemacht am 6. Juli 2017
Schuldner:
Nuredini
Vorname:
Bekjir
arbeitslos
Beingase 22/4-5
1150 Wien
Gebdat: 28.07.1978
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 06.07.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 12,25%, zahlbar in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten. Die erste Teilquote ist am 15.8.2017 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Die letzte Teilquote ist am 5.7.2024 fällig. Die Nachfrist beträgt 2 Wochen.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 6. Juli 2017

Bekannt gemacht am 27. Juli 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.07.2024
Beschluss vom 27. Juli 2017

Bekannt gemacht am 18. September 2017
Schuldner:
Nuredini
Vorname:
Bekjir
arbeitslos
Beingase 22/4-5
1150 Wien
Gebdat: 28.07.1978
Text:
Der am 06.07.2017 angenommene Zahlungsplan wird gem. § 196 Abs. 2 IO nichtig erklärt.
Beschluss vom 18. September 2017

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2017
Schuldner:
Nuredini
Vorname:
Bekjir
arbeitslos
Beingase 22/4-5
1150 Wien
Gebdat: 28.07.1978
Text:
Der Beschluss vom 18.09.2017 (Nichtigerklärung des Zahlungsplans) ist in Rechtskraft erwachsen.
Beschluss vom 9. Oktober 2017
Ausdruck vom: 20.04.2024 15:33:36 MESZ