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02.01.1958

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2017
Schuldner:
Gregorich
Vorname:
Walter
Siebenbrunnenfeldgasse 36-40/8/6
1050 Wien
Gebdat: 02.01.1958
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.10.2017
Anmeldungsfrist: 21.12.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 08.01.2018
um: Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 412
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 37,5 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 3,75 % binnen 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes; 9 weitere Teilquoten zu je 3,75 %; die erste Teilquote ist binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 24. Oktober 2017
Text:
Die Tagsatzung findet am 8.1.2018, 10:30 Uhr, Zimmer 412, 4. Stock, statt.
Beschluss vom 23. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2018
Bestätigung:
Der am 08.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 40 %, zahlbar in 84 Teilquoten. Beginnend mit 15.12.2018, jeweils am 15. jeden Monats. Die letzte Quotenzahlung ist somit am 5.1.2025 fällig. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 8. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2018
Text:
Berichtigung des wesentlichen Inhalts des Zahlungsplans:
Die Quote beträgt 40 % zahlbar in 84 Teilquoten. Beginnend mit 15.02.2018, jeweils am 15. jeden Monats. Die letzte Quotenzahlung ist somit am 5.1.2025 fällig. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 18. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 5. Februar 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.01.2025
Beschluss vom 5. Februar 2018

Bekannt gemacht am 28. Mai 2018
Text:
Für das hervorgekommene Masseguthaben erfolgt die Schlussverteilung mit einer Quote von ca. 0,896 %.
Beschluss vom 28. Mai 2018
Ausdruck vom: 19.04.2024 16:33:25 MESZ