BG Fünfhaus (013), Aktenzeichen 16 S 31/17t
Schuldenregulierungsverfahren
23.06.1976
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2017
- Schuldner:
- Firbach
- Vorname:
- Martin
Poschgasse 11/2/12
1140 Wien
Gebdat: 23.06.1976
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 02.10.2017
Anmeldungsfrist: 15.11.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonst. Nutzungsrechte des Schluldners an der Wohnung werden gem. § 5 Abs. 4 KO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 13.12.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: B-Gebäude, 2.Stock, Zimmer 206
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten 0,63 % ihrer Forderung in 60 monatlichen Teilquoten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Dem Zahlungsplan wird ein monatliches Nettoeinkommen des Schuldners in Höhe von 949,76 EUR 12 x jährl. (Anzahl der angegebenen Unterhaltspflichten: 0 ) sowie ein Passivstand von 142.672,42 EUR zugrunde gelegt.
Beschluss vom 2. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 28. Dezember 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 28. Dezember 2017
Bekannt gemacht am 22. Februar 2018
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 20.02.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 22. Februar 2018
Bekannt gemacht am 15. März 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 15. März 2018
Bekannt gemacht am 29. Juni 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 29. Juni 2023
Bekannt gemacht am 21. Juli 2023
- Text:
- Der Beschluss vom 29.6.2023 ist rechtskräftig
Beschluss vom 20. Juli 2023
Ausdruck vom: 20.04.2024 00:08:49 MESZ