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15.11.1982

Bekannt gemacht am 5. September 2017
Schuldner:
Groschke
Vorname:
Ernst
Liechtensteinstr. 107/5
1090 Wien
Gebdat: 15.11.1982
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 05.09.2017
Anmeldungsfrist: 06.11.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2017
um: 09.30 Uhr
Ort: BG Josefstat, 1080 Wien, Florianig.8, 4.St, Zi.405
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 5,1712 % der Forderungen.
Die Zahlung des genannten Betrages erfolgt in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. September 2017

Bekannt gemacht am 13. November 2017
Abberaumung:
Die für den 20.11.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Verhinderung der Rechtspflegerin.
Beschluss vom 13. November 2017

Bekannt gemacht am 27. November 2017
Tagsatzung:
Datum: 05.02.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: 1080 Wien, Florianigasse 8, Zi. 405, 4. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Quote beträgt 5,1712 %, zahlbar in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 27. November 2017

Bekannt gemacht am 5. Februar 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 05.02.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 5. Februar 2018

Bekannt gemacht am 21. Februar 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 21. Februar 2018

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 4. Oktober 2023
Ausdruck vom: 24.04.2024 01:23:16 MESZ