zur Navigation
26.06.1956

Bekannt gemacht am 18. Mai 2017
Schuldner:
BERGER
Vorname:
Karl
Rustenschacherallee 46/11/15
1020 Wien
Gebdat: 26.06.1956
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.05.2017
Anmeldungsfrist: 22.08.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Mietrechte des Schuldners an den von ihm bewohnten Räumlichkeiten in
1020 Wien, Rustenschacherallee 46/11/15
werden gemäß § 5/4 IO aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und dem Schuldner zu freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 12.09.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 218
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 38,13 %,
in 70 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren 69 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 2 Wochen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 18. Mai 2017

Bekannt gemacht am 29. August 2017
Abberaumung:
Die für den 12.09.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Ein neuerlicher Termin wird gesondert bekanntgegeben.
Beschluss vom 29. August 2017

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2017
Tagsatzung:
Datum: 22.11.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 218
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 38,13 %,
in 70 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 15. November 2017
Text:
Der angebotene Zahlungsplan wird wie folgt verschlechtert:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,88 % ihrer Forderungen innerhalb von 3 jahren in 42 gleich großen Teilquoten. Die erste Teilquote ist innerhalb eines Monats ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weiteren 41 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Beschluss vom 15. November 2017

Bekannt gemacht am 22. November 2017
Text:
Die Insolvenztagsatzung wird aufgrund der unklaren Rechtsverhältnisse in Bezug auf die vertraglichen Absonderungsrechte am Einkommen des Schuldners und der angeregten Bestellung eines Insolvenzverwalters auf vorerst unbestimmt Zeit erstreckt.
Beschluss vom 22. November 2017

Bekannt gemacht am 23. November 2017
Eigenverwaltung:
Die Eigenverwaltung wird beschränkt.
Inhalt der Beschränkung:
Überprüfung der Rangordnung und gesetzmäßigen Begründung der angemeldeten vertraglichen Absonderungsrechte am Einkommen des Schuldners
Masseverwalter:
Mag. Horst WINKELMAYR Rechtsanwalt
Porzellangasse 22A/7
1090 Wien
Tel.: 01/532 47 77, Fax: 01/532 47 77 - 50
E-Mail: rae@kniwi.at
Beschluss vom 22. November 2017

Bekannt gemacht am 17. Mai 2018
Tagsatzung:
Datum: 26.09.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 218
Nachträgliche Prüfungstagsatzung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis spätestens 14 Tage vor Schlussrechnung eingelangten Forderungsanmeldungen
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 24,88 % in 42 gleich großen monatlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 17. Mai 2018

Bekannt gemacht am 26. September 2018
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 26.09.2018 eingeleitet.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 26. September 2018

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 16. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 11. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2023
Text:
Der Beschluss vom 11.10.2023 - ON 67, mit dem das Abschöpfungsverfahren beendet erklärt und
Restschuldbefreiung erteilt wurde ist mit 31.10.2023 rechtskräftig.
Beschluss vom 31. Oktober 2023
Ausdruck vom: 16.04.2024 07:24:48 MESZ