BG Liesing (018), Aktenzeichen 3 S 2/17x
Schuldenregulierungsverfahren
16.03.1991
Bekannt gemacht am 2. Februar 2017
- Schuldner:
- Huszar
- Vorname:
- Balint
Ketzergasse 473/2/2
1230 Wien
Gebdat: 16.03.1991
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 02.02.2017
Anmeldungsfrist: 23.03.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.04.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 8/EG.
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung: Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 7,38 % der Insolvenzforderungen von 57.119,62 EUR (laut Vermögensverzeichnis) in 84 gleich hohen monatlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Text:
- Der Schuldner ist über sein Girokonto bei der Die Zweite Sparkasse bis auf weiteres frei verfügungsberechtigt.
Beschluss vom 2. Februar 2017
Bekannt gemacht am 7. April 2017
- Bestätigung:
- Der am 06.04.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: 58 % der festgestellten Insolvenzforderungen, zahlbar in 84 monatlichen Teilquoten beginnend mit 15.5.2017, die weiteren Teilquoten am 15. der Folgemonate, letzte Teilquote am 5.4.2024; 14 Tage Nachfrist bei Zahlungsverzug
Beschluss vom 7. April 2017
Bekannt gemacht am 3. Mai 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.04.2024
Beschluss vom 3. Mai 2017
Bekannt gemacht am 13. September 2017
- Text:
- Zahlungsplan nichtig, Massekosten nicht bezahlt
Beschluss vom 13. September 2017
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2017
- Text:
- Der Beschluss vom 13.09.2017, mit dem der bestätigte Zahlungsplan gemäß § 196 Abs. 2 IO für nichtig erklärt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 6. Oktober 2017
Ausdruck vom: 19.04.2024 01:59:31 MESZ