BG Leopoldstadt (082), Aktenzeichen 15 S 59/17f
Schuldenregulierungsverfahren
06.11.1986
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2017
- Schuldner:
- KOSTIC
- Vorname:
- Buco (auch Buca)
Stromstraße 14-16a/1/10
1200 Wien
Gebdat: 06.11.1986
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 06.10.2017
Anmeldungsfrist: 09.12.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1200 Wien, Stromstraße 14-16a/1/10 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.01.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 27,48 %,
in 70 gleich große monatliche Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 2 Wochen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 6. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 9. Jänner 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 52,45 % in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,6244 %. Die erste Rate ist fällig am 10.02.2018, die weiteren jeweils am 10. der Folgemonate; letzte Rate am 09.01.2025. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 09.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 09.01.2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 9. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 23. Jänner 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.01.2025
- Text:
- Die Verteilung der Masse erfolgt gemäß Tagsatzungsprotokoll vom 09.01.2018. Die Verteilungsquote beträgt 0,3956 %.
Beschluss vom 23. Jänner 2018
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:38:39 MESZ