BG Leopoldstadt (082), Aktenzeichen 20 S 2/18m
Schuldenregulierungsverfahren
05.09.1993
Bekannt gemacht am 8. Jänner 2018
- Schuldner:
- NIKOLIC
- Vorname:
- Zaklina
Verkäuferin
Ybbsstraße 38/6
1020 Wien
Gebdat: 05.09.1993
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 08.01.2018
Anmeldungsfrist: 02.05.2018
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Die genannten Rechte erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht worden sind.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.05.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 8. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 5. April 2018
- Verlegung:
- Die für den 17.05.2018 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.05.2018
um: 12.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Beschluss vom 5. April 2018
Bekannt gemacht am 24. Mai 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 24.05.2018 eingeleitet.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 24. Mai 2018
Bekannt gemacht am 11. Juni 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. Juni 2018
Bekannt gemacht am 15. Juni 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 15. Juni 2023
Bekannt gemacht am 4. Juli 2023
- Text:
- Der Beschluss, mit dem das Abschöpfungsverfahren beendet erklärt und Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 4. Juli 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 13:25:48 MEZ