zur Navigation
25.06.1964

Bekannt gemacht am 27. Juni 2007
Schuldner:
Ing. DRASCHL
Vorname:
Vincenz-Johann
Arbeiter
Mollardgasse 28/1/16
1060 Wien
Gebdat: 25.06.1964
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 27.06.2007
Anmeldungsfrist: 08.10.2007
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31
Tagsatzung:
Datum: 22.10.2007
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 432
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Qutoe von 26,32 % in 5 Jahren in 14 gleichen Halbjahresquoten zu je 1,88 %, die erste Teilquote wird jeweils am 15. des Monats auf das Massekonto des BG Innere Stadt Wien einbezahlt.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 27. Juni 2007

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2007
Zahlungsplan:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans fortgesetzt.
Frist zur Vorlage: 22.10.2009
Beschluss vom 22. Oktober 2007

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2007
Tagsatzung:
Datum: 21.04.2008
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 432
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Vorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 10 %/EUR 13305,56 ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 1 %/EUR 1330,56; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten a 1 %/EUR 1330,56 halbjährig.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. Dezember 2007

Bekannt gemacht am 21. April 2008
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.04.2008 eingeleitet.
Beschluss vom 21. April 2008

Bekannt gemacht am 16. Mai 2008
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 16. Mai 2008

Bekannt gemacht am 23. Juni 2015
Text:
1) Das Abschöpfungsverfahren wird bis zum 21.4.2018 verlängert. Der Schuldner hat für diesen Zeitraum eine Erklärung nach § 199 Abs 2 KO abgegeben.
2) Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung bleibt vorbehalten.
Beschluss vom 23. Juni 2015

Bekannt gemacht am 21. Juli 2015
Text:
Der Beschluss vom 23.6.2015 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Juli 2015

Bekannt gemacht am 14. Mai 2018
Text:
Das Abschöpfungsverfahren ist beendet. Die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt.
Beschluss vom 14. Mai 2018

Bekannt gemacht am 25. Juni 2018
Text:
Der Beschluss vom 14.5.2018 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Juni 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 06:21:07 MESZ