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30.07.1992

Bekannt gemacht am 18. August 2016
Schuldner:
ACAR
Vorname:
Görkem
Herbststraße 71-75/12/6
1160 Wien
Gebdat: 30.07.1992
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.08.2016
Anmeldungsfrist: 24.10.2016
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 14.11.2016
um: 09.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 7,14% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
in 60 gleich großen Teilquoten zu je ,0119%; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. August 2016

Bekannt gemacht am 14. November 2016
Tagsatzung:
Datum: 20.02.2017
um: 08.45 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 7,14% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
in 60 gleich großen Teilquoten zu je ,0119%; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. November 2016

Bekannt gemacht am 12. Mai 2017
Tagsatzung:
Datum: 19.06.2017
um: 09.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 7,14% ihrer Forderungen in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,119%, wobei die erste Teilquote innerhalb von 2 Monaten ab Zustandekommen der Vereinbarung über den Ausgleich fällig ist, die weiteren 59 Teilquoten, jeweils am 15. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Mai 2017

Bekannt gemacht am 19. Juni 2017
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 19. Juni 2017

Bekannt gemacht am 5. Juli 2017
Text:
Rekurs gegen Aufhebung mangels Vermögen.
Beschluss vom 5. Juli 2017

Bekannt gemacht am 14. November 2017
Tagsatzung:
Datum: 05.02.2018
um: 09.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 7,14% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,119%; wobei die erste Teilquote innerhalb von 2 Monaten ab Zustandekommen der Vereinbarung über den Ausgleich fällig ist, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. November 2017

Bekannt gemacht am 5. Februar 2018
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 5. Februar 2018

Bekannt gemacht am 10. Juli 2018
Tagsatzung:
Datum: 08.10.2018
um: 11.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
Gläubigerversammlung
Beschluss vom 10. Juli 2018

Bekannt gemacht am 28. November 2018
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2019
um: 09.15 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 307
Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 7,14% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
in 60 gleich großen Teilquoten zu je ,0119%; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 28. November 2018

Bekannt gemacht am 18. Februar 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10%, zahlbar in 84 gleichgroßen Teilquoten; 1. Quote bis 15.03.2019; die weiteren Quoten jeweils monatlich bis zum 15. des Monats; letzte Quote ist am 15.02.2026 fällig. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 18.02.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Februar 2019

Bekannt gemacht am 18. März 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2026
Beschluss vom 18. März 2019
Ausdruck vom: 18.04.2024 03:11:46 MESZ