zur Navigation
05.09.1973

Bekannt gemacht am 30. Juni 2017
Schuldner:
Hodzic
Vorname:
Emina
Küchenhilfe
Zur Spinnerin 1/5/12
1100 Wien
Gebdat: 05.09.1973
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 30.06.2017
Anmeldungsfrist: 24.08.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 07.09.2017
um: 10.30 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 22 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,36 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans bzw. Beendigung der 2-jährigen Laufzeit der bevorrechteten Forderung (Santander) fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 10. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 30. Juni 2017

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2017
Tagsatzung:
Datum: 16.11.2017
um: 10.30 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 22 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,36 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans bzw. Beendigung der 2-jährigen Laufzeit der bevorrechteten Forderung (Santander) fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 10. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 6. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 17. November 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870, Fax: 0501870991100
E-Mail: ksv.sa@ksv.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.11.2017 eingeleitet.
Beschluss vom 16. November 2017

Bekannt gemacht am 12. Dezember 2017
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. Dezember 2017
Ausdruck vom: 25.04.2024 11:21:47 MESZ