BG Donaustadt (027), Aktenzeichen 15 S 56/17b
Schuldenregulierungsverfahren
08.05.1975
Bekannt gemacht am 9. Jänner 2018
- Schuldner:
- Nikolic
- Vorname:
- Olivera
Donaustadtstraße 30/4/29
1220 Wien
Gebdat: 08.05.1975
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 09.01.2018
Anmeldungsfrist: 21.03.2018
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1220 Wien,
Donaustadtstr. 30/4/29 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung
überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.04.2018
um: 08.00 Uhr
Ort: Zi. 35, Erdgeschoss
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine
Quote von 13,6483 % in 70 gleich große monatliche Teilquoten, die erste Quote ist
innerhalb von 1 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teil-
quoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 9. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 4. April 2018
- Text:
- Die Tagsatzung zur Prüfung der Forderungsanmeldungen, zur Abstimmung über den Zahlungsplan, Einleitung des Abschöpfungsverfahrens, Schlussrechnungs- und -verteilungstagsatzung wird auf unten genannten Termin erstreckt.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.05.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 35, Erdgeschoss
Beschluss vom 4. April 2018
Bekannt gemacht am 9. Mai 2018
- Beteiligter:
- Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 09.05.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 9. Mai 2018
Bekannt gemacht am 29. Mai 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 29. Mai 2018
Bekannt gemacht am 2. Juni 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 2. Juni 2023
Ausdruck vom: 09.05.2024 00:09:39 MESZ