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07.01.1980

Bekannt gemacht am 24. August 2017
Schuldner:
Jovicic
Vorname:
Zeljko
Reinigungskraft
Ottakringer Straße 9/1/10
1160 Wien
Gebdat: 07.01.1980
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.08.2017
Anmeldungsfrist: 02.10.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 23.10.2017
um: 10.45 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer 303
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 37 % ihrer Forderungen innerhalb von fünf Jahren ab Beendigung des vertraglichen Pfandrechts; in 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,52857 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Beendigung des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate (2 x jährlich Doppelzahlungen). Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. August 2017

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2017
Verlegung:
Die für den 23.10.2017 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.11.2017
um: 11.45 Uhr
Ort: Zimmer 303, III. Stock

Beschluss vom 6. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 20. November 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 37 %, zahlbar in 70 gleichgroßen Teilquoten zu je 0,5286 % beginnend mit 20.10.2019 (nachdem das Absonderungsrecht erloschen ist), die weiteren Teilquoten jeweils am 20. der Folgemonate, wobei jeweils im Monat Mai und Monat November die doppelte Quote fällig wird (erstmalig im November 2019). Ende der Zahlungsfrist: 20.09.2024. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 20.11.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. November 2017

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.09.2024
Beschluss vom 11. Dezember 2017
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:15:21 MESZ