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25.06.1984

Bekannt gemacht am 25. September 2018
Schuldner:
Landertinger
Vorname:
Maria Christina
Keilgasse 11/18
1030 Wien
Gebdat: 25.06.1984
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.09.2018
Anmeldungsfrist: 26.11.2018
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 10.12.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 433
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 25. September 2018

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2018
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 17. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 21. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2019
um: 12.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 433
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten insgesamt 27,088% innerhalb von 5 Jahren. 60 monatliche Teilquoten zu je 0,451%. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig. Die weiteren 59 Teilquoten am 10. eines jeden Folgemonats. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 21. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 20. November 2019
Bestätigung:
Der am 20.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 28 %, zahlbar in 60 Teilquoten. Die erste Rate ist am 15.1.2020 fällig. Die Folgeraten jeweils am 15. eines jeden Monats. Die letzte Rate ist am 15.12.2024 zu bezahlen. Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. November 2019

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.12.2024
Beschluss vom 10. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 27. Dezember 2022
Text:
Hinsichtlich des mit Beschluss des gefertigten Gerichtes vom 20.11.2019 bestätigten Zahlungsplanes ist die Nichtigkeit gem. § 196 Abs. 2 IO eingetreten.
Beschluss vom 27. Dezember 2022
Ausdruck vom: 18.04.2024 22:02:56 MESZ