BG Meidling (081), Aktenzeichen 19 S 11/17y
Schuldenregulierungsverfahren
20.03.1977
Bekannt gemacht am 6. Juni 2017
- Schuldner:
- Cokic
- Vorname:
- Sladjana
früher Dobrosavljevic
Tscherttegasse 39/66/21
1120 Wien
Gebdat: 20.03.1977
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 06.06.2017
Anmeldungsfrist: 03.08.2017
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.08.2017
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 66, 5. Stock
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten 16,79% ihrer Forderung innerhalb von 42 gleich großen Teilquoten.
Beschluss vom 6. Juni 2017
Bekannt gemacht am 17. August 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 50,00 %, zahlbar in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten. Die erste Teilquote ist am 15.09.2017 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Die letzte Teilquote ist am 15.08.2024 fällig. Die Nachfrist beträgt 2 Wochen.
- Bestätigung:
- Der am 17.08.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Entwurf.
Beschluss vom 17. August 2017
Bekannt gemacht am 13. September 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.08.2024
- Text:
- Der Schlussverteilungsentwurf liegt vor: Verteilungsquote: 1,5778 %
Beschluss vom 13. September 2017
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2017
- Text:
- Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Entwurf.
Beschluss vom 6. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 9. November 2017
- Text:
- Der Beschluss vom 6.10.2017 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 9. November 2017
Ausdruck vom: 29.03.2024 03:34:06 MEZ