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15.08.1976

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2017
Schuldner:
FAUSTKA
Vorname:
Thomas
Traisengasse 17/17
1200 Wien
Gebdat: 15.08.1976
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.12.2017
Anmeldungsfrist: 11.04.2018
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Die genannten Rechte erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht worden sind.
Tagsatzung:
Datum: 26.04.2018
um: 12.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Prüfungstagsatzung (allgemeine Prüfungstagsatzung - Die Gläubiger werden aufgefordert, die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen).
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 4,72 % in 10 gleich großen halbjährlichen Teilquoten, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monat(en) ab Annahme des ZPLs fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils halbjährlich folgend. der Folgemonate. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 21. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 26. April 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in 12 gleich großen Teilquoten zu je 1,667 %, die erste Teilquote ist am 25.10.2018, die weiteren 11 Teilquoten sind jeweils am 25.4. und am 25.10. der Folgejahre und die letzte Teilquote ist am 25.4.2024 fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 26.04.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 26. April 2018

Bekannt gemacht am 14. Mai 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.04.2024
Beschluss vom 14. Mai 2018
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:39:02 MESZ