BG Favoriten (011), Aktenzeichen 66 S 55/16g
Schuldenregulierungsverfahren
23.08.1973
Bekannt gemacht am 13. Oktober 2016
- Schuldner:
- Al-Zaben
- Vorname:
- Walid
Dieselgasse 11-17/7/11
1100 Wien
Gebdat: 23.08.1973
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 12.10.2016
Anmeldungsfrist: 11.11.2016
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 25.11.2016
um: 10.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 204
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 5,74 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,09567 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 12. Oktober 2016
Bekannt gemacht am 25. November 2016
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870, Fax: 050 1870 998 927
E-Mail: ksv@ksv.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.11.2016 eingeleitet.
Beschluss vom 25. November 2016
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2016
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 20. Dezember 2016
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2017
- Text:
- Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner:
1. MTS Transport GmbH, 7051 Großhöflein, Johannesweg 5/4
2. Firma Abdel Rehim Hussein, 1160 Wien, Maroltingergasse 74/5-6
3. Rimel Tours KG, 3051 Unterthurm, Unterthurm 12/5
zustehenden Forderungen werden zusammengerechnet.
Beschluss vom 30. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 12. Juli 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird vorzeitig eingestellt.
- Abschöpfungsverfahren:
- Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung nicht erteilt.
- Text:
- Der Beschluss vom 01.06.2023 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Juli 2023
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:43:57 MESZ