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24.08.1970

Bekannt gemacht am 15. November 2017
Schuldner:
BEYAZIT AKPINAR
Vorname:
Fatma
Engerthstraße 143/5/35
1020 Wien
Gebdat: 24.08.1970
Frühere Namen: Beyazit
Beteiligter:
Dr. Alois EICHINGER Rechtsanwalt

Rochusgasse 2
1030 Wien
Tel.: 712 14 04
als Schuldnervertreter
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 15.11.2017
Anmeldungsfrist: 21.01.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1020 Wien, Engerthstraße 143/5/35 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 21.02.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 7,06 %,
in 60 gleich große monatliche Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 1. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 2 Wochen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 15. November 2017

Bekannt gemacht am 21. Februar 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 18,69 % in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,2225 %. Die erste Rate ist fällig am 15.3.2018, die weiteren jeweils am 15. der Folgemonate; letzte Rate am 15.2.2025. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage. Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 31.3.2019 zu berichtigen.

Bestätigung:
Der am 21.02.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Text:
Nach Abzug der Massekosten verbleibt für die Gläubiger kein zu verteilender Erlös.
Beschluss vom 21. Februar 2018

Bekannt gemacht am 13. März 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2025
Beschluss vom 13. März 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 13:53:49 MESZ