BG Leopoldstadt (082), Aktenzeichen 15 S 80/17v
Schuldenregulierungsverfahren
24.08.1970
Bekannt gemacht am 15. November 2017
- Schuldner:
- BEYAZIT AKPINAR
- Vorname:
- Fatma
Engerthstraße 143/5/35
1020 Wien
Gebdat: 24.08.1970
Frühere Namen: Beyazit
- Beteiligter:
- Dr. Alois EICHINGER Rechtsanwalt
Rochusgasse 2
1030 Wien
Tel.: 712 14 04
als Schuldnervertreter
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 15.11.2017
Anmeldungsfrist: 21.01.2018
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1020 Wien, Engerthstraße 143/5/35 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 21.02.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 7,06 %,
in 60 gleich große monatliche Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 1. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 2 Wochen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 15. November 2017
Bekannt gemacht am 21. Februar 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 18,69 % in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,2225 %. Die erste Rate ist fällig am 15.3.2018, die weiteren jeweils am 15. der Folgemonate; letzte Rate am 15.2.2025. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage. Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 31.3.2019 zu berichtigen.
- Bestätigung:
- Der am 21.02.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Nach Abzug der Massekosten verbleibt für die Gläubiger kein zu verteilender Erlös.
Beschluss vom 21. Februar 2018
Bekannt gemacht am 13. März 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.02.2025
Beschluss vom 13. März 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 13:53:49 MESZ