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03.05.1981

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2017
Schuldner:
BINDER
Vorname:
Andrea
Vorgartenstraße 90/33
1200 Wien
Gebdat: 03.05.1981
auch Binder Andrea Sabine
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 15.12.2017
Anmeldungsfrist: 13.02.2018
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte der Schuldnerin an der Wohnung in
1200 Wien, Vorgartenstraße 90/33 werden gemäß § 5/4 IO
der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 13.03.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 2,36%,
in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 2 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 13. März 2018
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.03.2018 eingeleitet.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Text:
"Mit Einverständnis der Gläubiger und des Schuldners wird das Realisat des Massekontos dem Treuhänder zur Verteilung weitergeleitet."
Beschluss vom 13. März 2018

Bekannt gemacht am 14. März 2018
Text:
Berichtigung
richtiger Treuhänder lautet:
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100 - 270 oder 280, Fax: 05 04 100-1522
E-Mail: treuhand@akveuropa.at
Beschluss vom 14. März 2018

Bekannt gemacht am 13. April 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 13. April 2018

Bekannt gemacht am 28. April 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 28. April 2023

Bekannt gemacht am 16. Mai 2023
Text:
Der Beschluss vom 28.4.2023 - ON 60, mit dem das Abschöpfungsverfahren beendet erklärt und
Restschuldbefreiung erteilt wurde ist mit 16.5.2023 rechtskräftig.
Beschluss vom 16. Mai 2023
Ausdruck vom: 23.04.2024 09:54:32 MESZ