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17.12.1965

Bekannt gemacht am 21. April 2016
Schuldner:
Gröger
Vorname:
Karin
Linzerstraße 300/2+4
1140 Wien
Gebdat: 17.12.1965
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.04.2016
Anmeldungsfrist: 09.06.2016
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 23.06.2016
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. B 302, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 5 % ihrer Forderungen, zahlbar monatlich in 60 Teilquoten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 21. April 2016

Bekannt gemacht am 23. Juni 2016
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 11 %, zahlbar wie folgt:
10 % in 84 gleich großen Teilquoten. Die erste Teilquote ist fällig bis zum 15.07.2016, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
1 % in 7 gleich großen Teilquoten. Die erste Teilquote ist fällig bis zum 15.12.2016, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgejahre.
Die letzte Quote ist bis zum 15.06.2023 fällig.

Bestätigung:
Der am 23.06.2016 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. Juni 2016

Bekannt gemacht am 14. Juli 2016
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.06.2023
Beschluss vom 14. Juli 2016

Bekannt gemacht am 8. August 2017
Text:
Gem. § 138 IO wird die nachträglich hervorgekommene Lebensversicherung der Schuldnerin bei der Wiener Städtischen Vers.AG., PolNr. V512.212-0, mit einem Rückkaufswert in Höhe von 1.501,52 Euro in die Konkursmasse einbezogen und das Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet.

Gegen diesen Beschluss können Sie Rekurs erheben. Die Frist für den Rekurs beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem auf die Veröffentlichung des Beschlusses folgenden Tag. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die Veröffentlichung erfolgt in der Ediktsdatei im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at.
Beschluss vom 8. August 2017

Bekannt gemacht am 27. November 2017
Text:
Mit Beschluss des LGZ Wien vom 15.09.2017 wurde der Beschluss, mit dem das Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet wurde, aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

Gem. § 138 IO wird die nachträglich hervorgekommene Lebensversicherung der Schuldnerin bei der Wiener Städtischen Vers AG, Pol.Nr. V512.212-0, mit einem Rückkaufswert in Höhe von 1.501,52 EUR in die Konkursmasse einbezogen und das Nachrtagsverteilungsverfahren eingeleitet.
Beschluss vom 27. November 2017

Bekannt gemacht am 18. April 2018
Text:
Mit Beschluss des LGZ Wien 7.3.2018 wurde der hg. Beschluss vom 27.11.2017, mit dem das Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet wurde, aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

Gem. § 138 IO wird die nachträglich hervorgekommene Lebensversicherung der Schuldnerin bei der Wiener Städtischen Vers AG, Pol.Nr. V 512.212-0, mit einem Rückkaufswert in Höhe von 1.467,08 EUR in die Konkursmasse einbezogen und das Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet.
Beschluss vom 18. April 2018

Bekannt gemacht am 22. Mai 2018
Text:
Die Nachtragsverteilung liegt vor: Verteilungsquote: 1,136882 %
Beschluss vom 22. Mai 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:44:22 MESZ