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18.10.1968

Bekannt gemacht am 24. April 2017
Schuldner:
Lojda
Vorname:
Gabriele
Am Hofgartel 3/4/32
1110 Wien
Gebdat: 18.10.1968
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 24.04.2017
Anmeldungsfrist: 14.06.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.06.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 428
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 13,6477 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,1625 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate;
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. April 2017

Bekannt gemacht am 28. Juni 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 28.06.2017 eingeleitet.
Beschluss vom 28. Juni 2017

Bekannt gemacht am 24. Juli 2017
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 24. Juli 2017

Bekannt gemacht am 6. November 2017
Text:
Die der Schuldnerin gegen die Drittschuldner

1.) Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse, 1110 Wien, Hauffgasse 28

2.) Cleaning Company e.U., 1180 Wien, Bastiengasse 31/1/2

zustehenden Forderungen werden auf Antrag des Treuhänders gem. § 205 IO i.V.m. § 292 EO zusammengerechnet.

Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die der Schuldnerin zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:

Vom 1.) Drittschuldner sind der Schuldnerin die unpfändbaren Freibeträge gem. § 291 a EO zu belassen. Wenn der für die Schuldnerin geltende Grundbetrag durch die Bezüge des 1.) Drittschuldners nicht gedeckt ist, ist für den restlichen Grundbetrag gem. § 291 a EO auch der Bezug des 2.) Drittschuldners heranzuziehen.
Beschluss vom 6. November 2017

Bekannt gemacht am 13. Mai 2019
Überweisung:
Verfahren abgetreten an: 68S 41/19p
Beschluss vom 10. Mai 2019
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:29:42 MESZ