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22.01.1957

Bekannt gemacht am 14. November 2016
Schuldner:
BOTOWAMUNGU
Vorname:
Biko
Karl-Lothringer-Straße 81/4
1210 Wien
Gebdat: 22.01.1957
Masseverwalter:
Mag. Andreas ZACH Rechtsanwalt
Etrichstraße 15/1/37
1110 Wien
Tel.: 7682169, Fax: 7685133
E-Mail: mag.zach@aon.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 14.11.2016
Anmeldungsfrist: 28.12.2016
Tagsatzung:
Datum: 11.01.2017
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal B
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 11,40 % zahlbar in 84 mtl. Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 14. November 2016

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2017
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2018
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal C
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Anmeldefrist: 3.1.2018
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 58,76 % zahlbar in einer Barquote von 26,38 % und 32,,38 % in 98 mtl. Teilquoten in 7 Jahren;
Beschluss vom 20. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 19. Jänner 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 58,80%, zahlbar in a) Barquote von 26,43 % binnen 4 Wochen ab Rechtskraft dieses Beschlusses aus dem beim Masseverwalter befindlichen Erlag sowie b) weitere 32,37% in 98 monatlich gleichbleibenden Teilquoten zu je 0, 33031 Prozent.

In den Monaten Juni und Dezember ist jeweils die doppelte Teilquote fällig.

Die erste Teilquote ist am 15.02.2018 fällig.

Die letzte Teilquote ist längstens bis zum 18.01.2025 fällig.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage ab qualifizierter Gläubigermahnung.

Bestätigung:
Der am 19.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 19. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 6. Februar 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.01.2025
Beschluss vom 6. Februar 2018
Ausdruck vom: 27.04.2024 02:26:11 MESZ