BG Fünfhaus (013), Aktenzeichen 18 S 36/17t
Schuldenregulierungsverfahren
07.07.1968
Bekannt gemacht am 23. November 2017
- Schuldner:
- Kostic
- Vorname:
- Mica
Plunkergasse 4-12/1/20
1150 Wien
Gebdat: 07.07.1968
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.11.2017
Anmeldungsfrist: 22.01.2018
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Die Miet- und sonst. Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung werden gem. § 5 Abs. 4 KO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.02.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. B 310, 3. Stock, Gebäude B
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 12,13% ihrer Forderung in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,1444%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15 . der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die gesetzliche Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 23. November 2017
Bekannt gemacht am 7. Februar 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
- Bestätigung:
- Der am 07.02.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 33,88%, zahlbar in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten. Die erste Teilquote ist am 15.3.2018 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Die letzte Teilquote ist am 7.2.2025 fällig. Die Nachfrist beträgt 2 Wochen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Die Schlussverteilung entfältt mangels eines zu verteilenden Vermögens.
Beschluss vom 7. Februar 2018
Bekannt gemacht am 27. Februar 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.02.2025
Beschluss vom 27. Februar 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:48:59 MESZ