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28.01.1948

Bekannt gemacht am 10. Jänner 2017
Schuldner:
Grunner
Vorname:
Franz
Kapellenweg 28
1220 Wien
Gebdat: 28.01.1948
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 10.01.2017
Anmeldungsfrist: 08.03.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte des Schuldners an der Wohnung in 1220 Wien, Kapellenweg 28 werden gemäß § 5 Abs. 4 IO dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Tagsatzung:
Datum: 22.03.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi, 35, Erdgeshoss
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 10% in 60 gleich große monatliche Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 10. Jänner 2017

Bekannt gemacht am 22. März 2017
Text:
Die Verwertung ist nicht abgeschlossen. Die Tagsatzung zur Prüfung der nachträglich eingelangten Forderungsanmeldungen, zur Abstimmung über den Zahlungsplan, Einleitung des Abschöpfungsverfahrens, Schlussrechnungs- und verteilungstagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 22. März 2017

Bekannt gemacht am 18. Mai 2017
Masseverwalter:
Proksch & Partner Rechtsanwälte OG
Am Heumarkt 9/I/11
1030 Wien
Tel.: 713 46 51
Der Geschäftskreis des Masseverwalters umfasst folgende Tätigkeiten:
1. Prüfung der Verwertbarkeit KFZ Marke Mercedes 260E
2. Prüfung der vom Schuldner behaupteten Forderungen laut Protokoll ON 31
Beschluss vom 17. Mai 2017

Bekannt gemacht am 19. Oktober 2017
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Masseverwalter wie oben
Beschluss vom 19. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 14. November 2017
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 14. November 2017

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2018
Text:
Das Fahrzeug Marke Mercedes 260E mit dem Kennzeichen W GF 48 wird § 119 Abs 5 IO dem Schuldner zur freien Vergügung überlassen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 18. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 13.03.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 24, Erdgeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote in Höhe von 11,10 %, das sind rund EUR 21.135,--, zahlbar binnen 5 Jahren in monatlichen Raten zu je 0,1850 %, das sind rund EUR 352,25.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 13. März 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20 % zahlbar in 98 Raten, die 1. Rate am 10.4.2019, die weiteren jeweils am 10. der
Folgemoante, die doppelte Rate jeweils am 10.5. und 10.11. der Folgejahre; die letzte Rate am 10.3.2026;
Die Nachfrist beträgt 14 Tage

Beschluss vom 13. März 2019

Bekannt gemacht am 1. April 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.03.2026
Beschluss vom 1. April 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 06:30:09 MESZ