BG Innere Stadt Wien (001), Aktenzeichen 71 S 35/08m
Schuldenregulierungsverfahren
03.06.1974
Bekannt gemacht am 29. Juli 2008
- Schuldner:
- Stankovic
- Vorname:
- Dragoljub
Juchgasse 18/32
1030 Wien
Gebdat: 03.06.1974
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 29.07.2008
Anmeldungsfrist: 17.10.2008
- Masseverwalter:
- Dr. Karl Schirl
Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 01/513 22 31, Fax: 01/ 513 22 311
E-Mail: dr.kalr.schirl@der-rechtsanwalt.at
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.11.2008
um: 11.30 Uhr
Ort: 4.OG. Zimmer 414
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 9,25 % ihrer Forderungen, in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten zu je 0,11 %: die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Ahnahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15-ten der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14.Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. Juli 2008
Bekannt gemacht am 17. November 2008
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- KSV von 1870 Treuhänder
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870 1000, Fax: 050 1870-99 1000
E-Mail: ksv@ksv.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 17.11.2008 eingeleitet.
Beschluss vom 17. November 2008
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2008
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 17. Dezember 2008
Bekannt gemacht am 18. Februar 2016
- Text:
- 1) Das Abschöpfungsverfahren ist beendet.
2) Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird bis zum 17.12.2018 ausgesetzt. Der SChuldner ist von den bis jetzt nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern befreit, wenn er bis zum 17.12.2018 - bis auf die Verbindlichkeit gegenüber der Gläubigerin BAWAG P.S.K. (PN 4) bezüglich der unter anderem von dieser angemeldeten Forderung in Höhe von EUR 35.419,91 zum Konto mit der Nummer 4941067897 (vgl ON 39) - weitere 2,296 % der Verbindlichkeiten erfüllt.
3) Von der Verbindlichkeit gegenüber der Gläubigerin PN 4 in Höhe von 35.419,91 zum Konto mit der Nummer 4941067897 ist der Schuldner ohne weitere Zahlungen befreit.
Beschluss vom 18. Februar 2016
Bekannt gemacht am 8. März 2019
- Text:
- Der Schuldner ist von dem im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber dem Insolvenzgläubiger befreit.
Der Beschluss vom 12.02.2019, ON 48 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 8. März 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:54:55 MESZ