BG Liesing (018), Aktenzeichen 13 S 14/17k
Schuldenregulierungsverfahren
08.04.1984
Bekannt gemacht am 3. August 2017
- Schuldner:
- Nokaj
- Vorname:
- Klaudia
Seybelgasse 3b/3/6
1230 Wien
Gebdat: 08.04.1984
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 03.08.2017
Anmeldungsfrist: 14.09.2017
- Tagsatzung:
- Datum: 05.10.2017
um: 10.30 Uhr
Ort: EG, ZiNr. 32
Prüfungstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung: Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Schuldnerin hat eine Zahlungsplanquote von 3,22 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren, angeboten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Am: 05.10.2017 um 10:30 Uhr
Ort: 1230 Wien, Haeckelstraße 8, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 32
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 3. August 2017
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870, Fax: 050/1870
E-Mail: ksv.treuhand@ksv.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 09.10.2017 eingeleitet.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 9. Oktober 2017
Bekannt gemacht am 2. November 2017
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 2. November 2017
Bekannt gemacht am 17. November 2017
- Text:
- Auf Antrag der Schuldnerin endet die Dauer des Abschöpfungsverfahrens mit Ablauf des 31.10.2022.
Beschluss vom 17. November 2017
Bekannt gemacht am 21. Jänner 2019
- Text:
- Das gegenständliche Abschöpfungsverfahren wird OHNE Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 210a Abs. 3 IO vorzeitig eingestellt.
Beschluss vom 21. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 12. Februar 2019
- Text:
- Der Beschluss vom 21.01.2019 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Februar 2019
Ausdruck vom: 28.03.2024 17:47:10 MEZ