zur Navigation
16.07.1971

Bekannt gemacht am 25. Juli 2017
Schuldner:
BAEZ
Vorname:
Neftali
Ybbsstraße 25/15
1020 Wien
Gebdat: 16.07.1971
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 25.07.2017
Anmeldungsfrist: 18.09.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.10.2017
um: 08.00 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 224
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 23,0 %,
in 42 gleich große monatliche Teilquoten;
die erste Quote ist innerhalb von 24 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 2 Wochen
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 25. Juli 2017

Bekannt gemacht am 26. Juli 2017
Text:
Der Zahlungsplan wird dahingehend berichtigt, dass er nicht wie angegeben 23,0% sondern richtigerweise 23,10% lautet.
Beschluss vom 26. Juli 2017

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 59,84 % in 72 monatlichen Teilquoten beginnend mit 15.09.2019, die weiteren jeweils am 15. der Folgemonate; letzte Rate am 15.10.2024. Die doppelten Raten jeweils im Juli und Dezember des Jahres, beginnend mit Dezember 2019. Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 18.10.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 18. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 9. November 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2024
Beschluss vom 9. November 2017

Bekannt gemacht am 22. August 2018
Text:
Die Verteilung der Masse erfolgt gemäß Tagsatzungsprotokoll vom 22.8.2018. Die Verteilungsquote beträgt 0,3787 %.
Beschluss vom 22. August 2018
Ausdruck vom: 29.03.2024 12:05:15 MEZ