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04.04.1959

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2017
Schuldner:
KAUFMANN
Vorname:
Erich Johann
Angestellter
Levasseurgasse 5/3/6
1230 Wien
Gebdat: 04.04.1959
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.12.2017
Anmeldungsfrist: 08.02.2018
Tagsatzung:
Datum: 01.03.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: EG, ZiNr. 32
Prüfungstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung:
Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Schuldner hat eine Zahlungsplanquote von 1,81 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren, angeboten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 18. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 6. März 2018
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 6. März 2018

Bekannt gemacht am 7. Juni 2018
Text:
FORTSETZUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

- Zahlungsplantagsatzung
Der Schuldner hat eine Zahlungsplanquote von 1,81 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren, angeboten.

- Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

- Schlussrechnungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 26.07.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, ZiNr. 32
Beschluss vom 7. Juni 2018

Bekannt gemacht am 27. Juli 2018
Bestätigung:
Der am 26.07.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,47 % ihrer Forderungen, innerhalb von 7 Jahren wie folgt:
84 Teilquoten zu je 0,088929 %.
Die erste Teilquote ist am 15.08.2018 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug absolutes Wiederaufleben der Forderungen, die Nachfrist beträgt 14
Tage.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 27. Juli 2018

Bekannt gemacht am 27. August 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2025
Beschluss vom 27. August 2018

Bekannt gemacht am 5. Juni 2019
Text:
Der mit Beschluss vom 27.07.2018 bestätigte Zahlungsplan ist gemäß § 196 Absatz 2 Insolvenzordnung nichtig.
Beschluss vom 5. Juni 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 18:14:28 MESZ