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14.12.1984

Bekannt gemacht am 27. Mai 2014
Schuldner:
Dogan
Vorname:
Hanim
AMS
Columbusgasse 88/7
1100 Wien
Gebdat: 14.12.1984
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 26.05.2014
Anmeldungsfrist: 15.10.2014
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 29.10.2014
um: 11.00 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 3,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,04488 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate; Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Beschluss vom 26. Mai 2014

Bekannt gemacht am 25. November 2014
Tagsatzung:
Datum: 05.02.2015
um: 11.00 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt EUR 29.548,68, das entspricht nach den derzeitigen bekannten und unbestrittenen Forderungen einer Quote von 8 %.
Das Gericht wird ersucht, gemäß § 183 Abs. 4 KO, eine Frist zur Konkretisierung der Quote bis zur Prüfungstagsatzung einzuräumen.
Die Zahlung des genannten Betrages erfolgt in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten zu je EUR 351,77; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquote jeweils am 12. der Folgemonate. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 25. November 2014

Bekannt gemacht am 3. Juni 2015
Tagsatzung:
Datum: 03.09.2015
um: 08.30 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt EUR 29.548,68, das entspricht nach den derzeitigen bekannten und unbestrittenen Forderungen einer Quote von 8 %. Das Gericht wird ersucht, gemäß § 183 Abs. 4 KO, eine Frist zur Konkretisierung der Quote bis zur Prüfungstagsatzung einzuräumen.
Die Zahlung des genannten Betrages erfolgt in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten zu je EUR 351,77; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 12. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. Juni 2015

Bekannt gemacht am 31. August 2015
Abberaumung:
Die für den 03.09.2015 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 31. August 2015

Bekannt gemacht am 4. September 2015
Tagsatzung:
Datum: 24.09.2015
um: 10.00 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
1a) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt EUR 29.548,68, das entspricht nach den derzeitigen bekannten und unbestrittenen Forderungen einer Quote von 8%. Das Gericht wird ersucht, gemäß § 183 Abs. 4 KO, eine Frist zur Konkretisierung der Quote bis zur Prüfungstagsatzung einzuräumen.
1b) Die Zahlung des genannten Betrages erfolgt in 84 gleich großen monatlichen Teilquoten zu je EUR 351,77; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 12. der Folgemonate;
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 4. September 2015

Bekannt gemacht am 25. September 2015
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Schirl Treuhand GmbH
Treuhänder
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: +43 (1) 513 22 31, Fax: +43 (1) 513 22 311
E-Mail: office@schirl.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 24.09.2015 eingeleitet.
Beschluss vom 24. September 2015

Bekannt gemacht am 3. November 2015
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 3. November 2015

Bekannt gemacht am 23. Juni 2021
Text:
Das mit Beschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 24.9.2015, 42 S 43/14p-29 eingeleitete Abschöpfungsverfahren wird gem. § 210 a Abs 3 IO vorzeitig eingestellt.
Beschluss vom 23. Juni 2021
Ausdruck vom: 18.04.2024 16:21:04 MESZ