BG Hernals (014), Aktenzeichen 12 S 13/16t
Schuldenregulierungsverfahren
09.05.1973
Bekannt gemacht am 22. November 2016
- Schuldner:
- Miljkovic
- Vorname:
- Aleksandar
Lascygasse 23/1/12
1170 Wien
Gebdat: 09.05.1973
- Masseverwalter:
- Dr. Eva RIEß Rechtsanwalt
Zeltgasse 3/12-13
1080 Wien
Tel.: +43-(0)1 402 57 01, Fax: +43-(0)1 402 57 01-21
E-Mail: office@riess.co.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 22.11.2016
Anmeldungsfrist: 31.01.2017
- Tagsatzung:
- Datum: 21.02.2017
um: 10.45 Uhr
Ort: Zimmer 303, III. Stock
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte aufgrund eines Gläubigerantrages.
Beschluss vom 22. November 2016
Bekannt gemacht am 5. Dezember 2016
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 5. Dezember 2016
Bekannt gemacht am 21. Februar 2017
- Text:
- Die heutige Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 21. Februar 2017
Bekannt gemacht am 3. Mai 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 20.06.2017
um: 10.45 Uhr
Ort: Zimmer 303, III. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Gesamtquote iHv 12,5 %, zahlbar binnen 7 Jahren. Die ersten 2,5 % binnen 6 Wochen ab Annahme des Zahlungsplanes. Die restlichen 10 % binnen 7 Jahren in monatlichen Raten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. Mai 2017
Bekannt gemacht am 20. Juni 2017
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Der Zahlungsplan lautet: die Gläubiger erhalten insgesamt 12,5 % wie folgt: 2,5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans, wobei das Erfordernis hierfür sowie für die Bezahlung aller Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten binnen 6 Wochen bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Zahlungsplans beim Masseverwalter zu erlegen ist; die weiteren 10 % in 80 gleichgroßen Teilquoten zu je 0,125 % beginnend mit 15.10.2017, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2024. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 20. Juni 2017
Bekannt gemacht am 3. August 2017
- Bestätigung:
- Der am 20.06.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 12,5 %, zahlbar wie folgt: 2,5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans, wobei das Erfordernis hierfür sowie für die Bezahlung aller Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten binnen 6 Wochen bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Zahlungsplans beim Masseverwalter zu erlegen ist; die weiteren 10 % in 80 gleichgroßen Teilquoten zu je 0,125 % beginnend mit 15.10.2017, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2024. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 3. August 2017
Bekannt gemacht am 28. August 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2024
Beschluss vom 28. August 2017
Bekannt gemacht am 18. September 2017
- Text:
- Das Amt der Insolvenzverwalterin ist erloschen.
Beschluss vom 15. September 2017
Ausdruck vom: 29.03.2024 01:47:56 MEZ